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   OLG Naumburg, 14.11.2022 - 1 Ws (RB) 75/22   

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https://dejure.org/2022,37766
OLG Naumburg, 14.11.2022 - 1 Ws (RB) 75/22 (https://dejure.org/2022,37766)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 14.11.2022 - 1 Ws (RB) 75/22 (https://dejure.org/2022,37766)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 14. November 2022 - 1 Ws (RB) 75/22 (https://dejure.org/2022,37766)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 109 Abs 1 S 1 StVollzG, § 176 Abs 2 S 1 GVG, Art 2 Abs 1 GG
    Verbot des Tragens von Mund-Nasen-Schutz in JVA

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anordnung des Tragens einer Maske in JVA; Untersagungsanordnungen als Maßnahmen im Sinne des § 109 StVollzG ; Antrag auf Erlaubnis zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der JVA

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2023, 111 (Ls.)

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 09.08.2021 - 202 ObOWi 860/21

    Anordnung zum Tragen einer Atemschutzmaske in Hauptverhandlung und Verwerfung des

    Auszug aus OLG Naumburg, 14.11.2022 - 1 Ws (RB) 75/22
    Entgegen einer im Schrifttum verbreiteten Mindermeinung verstößt z.B. die sitzungspolizeiliche Anordnung einer Maskenpflicht in der Hauptverhandlung nicht gegen das in § 176 Abs. 2 S. 1 GVG normierte Verhüllungsverbot (Bayrisches Oberstes Landesgericht, Beschuss vom 9. August 2021, Az.: 202 ObOWi 860/21).
  • BVerfG, 22.09.2017 - 2 BvR 455/17

    Verlegung eines im Maßregelvollzug Untergebrachten in einen

    Auszug aus OLG Naumburg, 14.11.2022 - 1 Ws (RB) 75/22
    Der Antrag des Beschwerdeführers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Rechtsbeschwerdeverfahren erledigt sich dadurch, dass die Staatskasse zur Kostenerstattung verpflichtet wird (vgl. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 22. September 2017 - 2 BvR 455/17 -, juris).
  • OLG Koblenz, 06.03.2017 - 2 Ws 731/15

    Strafvollzug in Rheinland-Pfalz: Nichtgewährung von Vollzugslockerungen in der

    Auszug aus OLG Naumburg, 14.11.2022 - 1 Ws (RB) 75/22
    Hierbei hat der Senat insbesondere berücksichtigt, dass die gesetzlichen Gebühren hoch genug sein müssen, um die Tätigkeit des Bevollmächtigten wirtschaftlich vertretbar erscheinen zu lassen und dem Strafgefangenen so die Inanspruchnahme anwaltlichen Beistands zu ermöglichen (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 06. März 2017 - 2 Ws 731/15 Vollz -, juris; OLG München, Beschluss vom 24. Juni 2016 - 5 Ws 21/16 (R) -, juris).
  • OLG München, 24.06.2016 - 5 Ws 21/16
    Auszug aus OLG Naumburg, 14.11.2022 - 1 Ws (RB) 75/22
    Hierbei hat der Senat insbesondere berücksichtigt, dass die gesetzlichen Gebühren hoch genug sein müssen, um die Tätigkeit des Bevollmächtigten wirtschaftlich vertretbar erscheinen zu lassen und dem Strafgefangenen so die Inanspruchnahme anwaltlichen Beistands zu ermöglichen (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 06. März 2017 - 2 Ws 731/15 Vollz -, juris; OLG München, Beschluss vom 24. Juni 2016 - 5 Ws 21/16 (R) -, juris).
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